Gründung einer GmbH und Handelsregistereintrag im Kanton Glarus

Die GmbH, allgemein als Gesellschaft mit beschränkter Haftung bekannt, ist eine in der Schweiz weit verbreitete Form der Kapitalgesellschaft, die von Einzelpersonen oder einer Gruppe von Personen gegründet wird. Das Besondere dabei ist, dass die Gesellschafter nur mit ihrem Anteil am Stammkapital haften und nicht mit ihrem Privatvermögen.Die Gründung einer GmbH im Kanton Glarus ist im Vergleich zur Gründung eines Einzelunternehmens aufwändiger und erfordert ein bestimmtes Startkapital. Diese Rechtsform wird vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gerne gewählt.Wie die Gründung einer GmbH in Glarus Nord, Glarus Süd, Glarus und Umgebung funktioniert, zeigen wir hier auf.

Was braucht es für die Gründung?

Eine Übersicht

Vorbereitungen und Abklärungen

Vor der Gründung einer GmbH im Kanton Glarus ist es wichtig, einige Dinge abzuklären und vorzubereiten. Dies hilft einerseits dabei, spätere Überraschungen zu vermeiden und beschleunigt zudem den Prozess der Firmengründung. Folgende Punkte sollten daher abgeklärt werden: - Anzahl Gründerinnen und Gründer und ob mindestens eine der zeichnungsberechtigten Personen einen Wohnsitz in der Schweiz hat - Wer wird Geschäftsführerin oder Geschäftsführer? - Aufteilung des StammkapitalsVerfügbarkeit des Firmennamens prüfen () - Firmensitz bestimmen - Welche Versicherungen werden gebraucht und bei welchem Anbieter kann man sich versichern?

Wie viele Personen braucht es für eine GmbH?

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung genügt für die Gründung einer GmbH eine Person. Nach dem schweizerischen Obligationenrecht (OR) ist für die Gründung einer GmbH grundsätzlich mindestens eine natürliche oder juristische Person erforderlich. Die Rechtsform der GmbH erfordert mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Beide Funktionen können jedoch von ein und derselben Person ausgeübt werden. Dies bedeutet, dass eine Einzelperson eine GmbH gründen kann.Es ist aber auch möglich, dass mehrere Personen gemeinsam als Gesellschafter auftreten. Wichtig ist, dass mindestens eine der zeichnungsberechtigten Gründungspersonen ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.

Was kostet die Firmengründung im Kanton Glarus

Die Kosten für die Gründung einer GmbH im Kanton Glarus hängen von diversen Faktoren ab. Dazu gehören einerseits die Kosten für den Eintrag ins Handelsregister, die sich auf zirka CHF 550.– belaufen. Dazu kommen diverse Kosten für Beratung und notarielle Beglaubigungen. Realistisch sind Kosten zwischen CHF 2'000 und CHF 5’000, exklusive Handelsregistereintrag. Um eine GmbH gründen zu können, muss zudem zwingend ein Stammkapital von mindestens 20'000 Franken eingebracht werden. Insgesamt belaufen sich also die gesamten Kosten für die Gründung einer GmbH im Kanton Glarus auf schätzungsweise CHF 22’000 bis CHF 27’000.Wir helfen dabei, einen passenden Notar zu finden und die Kosten für die Gründung einer GmbH im Kanton Glarus genau abzuklären.

Wie wählt man den passenden Namen?

Die Wahl des Firmennamens ist grundsätzlich frei, es gibt jedoch eine Grundregel: Dem Firmennamen muss der Zusatz "GmbH" beigefügt werden. Um rechtliche Probleme im Bereich des Firmen- und Markenrechts zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Verfügbarkeit des gewünschten Firmennamens zu überprüfen.

Dies kann folgendermassen getätigt werden:

- In Suchmaschinen den Namen eingeben
- International registrierte Marken finden sich bei Madrid Monitor
- In der EU registrierte Marken bei TMview
- In der Schweiz registrierte Firmen bei Zefix
- Domainnamen findet man bei SWITCH

Der Name für das eigene Unternehmen ist sehr wichtig. Sollten hier Unsicherheiten auftreten, kann eine Beratung durch eine Expertin oder einen Experten helfen. 

Welche Dokumente braucht es?

Bei der Gründung einer GmbH müssen verschiedene Dokumente unterzeichnet und eingereicht werden.

Diese Liste zeigt, was alles benötigt wird:

- Statuten
- Handelsregisteranmeldung
- Bestimmung der Revisionsstelle, bzw. Verzichtserklärung bei eingeschränkter Revision
- Lex-Friedrich-Erklärung
- Stampa-Erklärung
- Beglaubigung der Unterschriften

Wir helfen dabei, alle Dokumente korrekt auszufüllen und einzureichen.

Wie genau funktioniert jetzt der Prozess?

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf der notariellen Beurkundung. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann ein Termin für die notarielle Beurkundung vereinbart werden. Bei diesem Termin hält der Notar die Gründungsversammlung ab und nimmt die öffentliche Beurkundung vor. Damit der Notar die Gründungsurkunde vorbereiten kann, ist es ratsam, ihn rechtzeitig über das Vorhaben zu informieren und ihm alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Eine Vorprüfung der Unterlagen durch das Notariat kann auf Wunsch erfolgen, ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Zum Gründungstermin müssen übrigens alle Gründungsmitglieder persönlich anwesend sein und sich durch amtliche Dokumente wie z.B. Reisepass ausweisen. Bei Terminschwierigkeiten können sich die Gesellschafterinnen und Gesellschafter durch andere Mitglieder vertreten lassen. Hierfür ist jedoch eine Gründungsvollmacht der abwesenden Person erforderlich.

Wie funktioniert das mit der Mehrwertsteuer?

In der Regel wird eine GmbH erst mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz die Schwelle von 100'000 Franken erreicht. Um herauszufinden, ob Mehrwertsteuerpflicht besteht, empfehlen wir, die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu konsultieren. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich anzumelden, falls die Firma mehrwertsteuerpflichtig ist.

Welche Versicherungen müssen abgeschlossen werden?

Nach erfolgreicher Eintragung der GmbH im Handelsregister schickt die zuständige Ausgleichskasse normalerweise selbständig ein Anmeldeformular für die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Mit diesem Formular erfolgt die Anmeldung für die Beiträge an die Sozialversicherungen. Zu denen gehören neben der AHV auch die IV (Invalidenversicherung), die EO (Erwerbsersatzordnung) und die ALV (Arbeitslosenversicherung).

Zudem sind die Pensionskasse (2. Säule) und die Unfallversicherung (Betriebs- und Nichtbetriebsunfall) in der Regel für alle Mitarbeitenden der GmbH obligatorisch. Um alle Versicherungen korrekt abzuschliessen, ist es auf jeden Fall ratsam, mit Experten zu sprechen, damit nichts vergessen geht.